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H A U S O R D N U N G
des Ferienhof Puls und der Club Residenz Puls
Bahnhofstraße 74, 25560 Puls
I N H A L T
0. Vorwort
1. Ruhe und gegenseitige Rücksichtnahme
2. Gesundheit, Umwelt, Reinigung
3. Sicherheit
4. Schaden vorbeugen, verhüten und Schutzmaßnahmen
5. Gemeinschaftsanlagen
6. Haustiere
7. Hausmeister, Hausvertreter
8. Verschiedenes
0. Vorwort
Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige
Rücksichtsnahme aller Hausbewohner.
Um ein ungestörtes Zusammenleben zu erreichen, ist die Hausordnung als
rechtsverbindlicher Bestandteil des Nutzungsvertrages von allen Hausbewohnern
einzuhalten.
1. Ruhe und gegenseitige Rücksichtnahme
1.1 Vermeidung von ruhestörendem Lärm
Fernseh-, Radio- und Tongeräte sind stets auf Zimmerlautstärke einzustellen; die
Benutzung im Freien (auf Balkonen, Loggien, Außenanlagen usw.) darf die übrigen
Hausbewohner nicht stören.
Das Musizieren während der allgemeinen Ruhezeiten
... von 13.00 - 15.00 Uhr und
... von 22.00 - 7.00 Uhr ist untersagt.
Auf das besondere Ruhebedürfnis an Sonn- und Feiertagen ist Rücksicht zu nehmen.
1.2 Sind bei hauswirtschaftlichen und handwerklichen Arbeiten im Haus, Hof
und Garten, Wohnung belästigende Geräusche nicht zu vermeiden (Klopfen
von Teppichen/Läufern, Staubsaugen, Rasenmähen, Basteln u.a.m.), so
sind diese Arbeiten
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr
Samstag von 8.00 - 12.00 Uhr
durchzuführen.
1.3 Schlagbohren, Schlaghämmern und ähnliches ist nur zu den im Punkt 1.2.
genannten Zeiten gestattet. An Sonn- und Feiertagen ist dies grundsätzlich
untersagt.
1.4 Baden und Duschen ist in der Zeit von 22.00 - 6.00 Uhr auf das Notwendige zu
beschränken.
1.5 Waschzeiten im Waschhaus
Zur Sicherung der Ruhezeiten sind folgende Waschzeiten im Waschraum einzuhalten:
Montag bis Freitag von 8.00 - 20.00 Uhr und
Samstag von 9.00 - 12.00 Uhr
1.6 Kinderspiel
Bei Spiel und Sport in den Außenanlagen ist auf die Anwohner und die
Bepflanzungen Rücksicht zu nehmen. Lärmende Spiele und Sportarten (z.B.
Ballspiele) sind auf den unmittelbar an die Gebäude angrenzenden Freiflächen
nicht gestattet.
1.7 Auf Feierlichkeiten, welche sich über 22.00 Uhr hinaus erstrecken,
sollen die Hausbewohner rechtzeitig aufmerksam gemacht werden.
Das gilt auch für bestellte Handwerker, die im Ausnahmefall auch zu den
allgemeinen Ruhezeiten tätig sein müssen.
1.8 Bei schwerer Erkrankung eines Hausbewohners oder bei bekannt gewordenen
Schichtbeschäftigten ist besondere Rücksichtnahme geboten.
1.9 Das Ausklopfen, Ausschütteln von Gegenständen auf Balkonen, Loggien, im
Treppenhaus und aus Fenstern ist nicht gestattet.
1.10 Beim Gießen von Bepflanzungen auf Balkonen und Loggien ist darauf zu
achten, dass andere Hausbewohner und Hauseinrichtungen nicht durch abtropfendes
Wasser belästigt und geschädigt werden.
1.11 Das Grillen sowie das Entzünden von offenem Feuer ist auf Balkonen und
Loggien zu unterlassen.
1.12 Hausmüll
Es ist darauf zu achten, dass sämtliche Hausabfälle und der Hausmüll sortiert in
die dafür bereitgestellten Container und Behältnisse gelangen.
Alle wieder verwertbaren Stoffe (Grüner Punkt) sind in die dafür aufgestellten
Wertstoff-Behälter oder den entsprechenden Tüten zu entsorgen. Papier gehört in
die blaue Tonne. Für Küchenabfälle und Grünschnitt stehen die braunen Tonnen
bereit.
Für Glas nutzen Sie bitte die Glassammelbehälter.
Für Sperrmüll ist die jährliche Sperrmüllaktion zu nutzen. Es ist verboten, an
den Containerplätzen und Müllplätzen Sperrmüll und andere Abfälle lose
abzustellen/zu entsorgen.
2. Gesundheit, Umwelt, Reinigung
2.1 Lüftung
Zu jeder Jahreszeit ist das Zimmer ausreichend zu lüften. Die Auskühlung der
anliegenden Zimmer durch zu langes Lüften des eigenen Zimmers ist - besonders
auch im Winter - zu vermeiden. Es ist nicht gestattet, das eigene Zimmer in den
Flur zu entlüften.
2.2 Haus und Grundstücke sind sauber zu halten. Verunreinigungen sind vom
Verursacher unverzüglich gründlich zu beseitigen.
2.3 Hausreinigung
Die Hausreinigungen werden nach dem Reinigungsplan des Hausmanagements
durchgeführt. Der Turnus ist in den Reinigungsplänen festgelegt. Zu den üblichen
Hausreinigungsarbeiten zählen das Reinigen von Müllboxen und Wirtschaftswegen,
Treppenhaus; Flure; Fenster; Geländer, Treppen, Türen. Zusätzlich sind die
gemeinschaftlich genutzten Räume wie das Kamin-/Fernsehezimmer, Bar, Esszimmer,
Lobby, Wasch und Trockenraum, Küchen und Vorratsraum, Fitness und Spa-beriech zu
pflegen. Die Hausreinigung entfällt, wenn sie Dritten übertragen wurde.
2.4 Streupflicht, Hof- und Wegereinigung, Garten und Pool Pflege
Die Nutzer übernehmen die Wegereinigungs- und Streupflicht nach den örtlich
geltenden Bestimmungen. Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr
erforderlichen Breite von mindestens 1,50 m von Schnee freizuhalten und bei Eis-
und Schneeglätte mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen. Dafür wurden von dem
Hausmanagement Winterstreugutbehälter in unmittelbarer Nähe des Wohngebäudes
aufgestellt. Sollte eine Nachfüllung des Streugutbehälters erforderlich sein,
melden Sie dies bitte rechtzeitig Ihrem Hausmanagement.
Zusätzlich sind die gemeinschaftlich genutzten Garten- Pool- und Hof-Anlagen zu
pflegen und reinigen.
Verschiedene Bereiche der Arbeiten entfällt, wenn sie Dritten übertragen wurden.
2.5 Das Hausmanagement ist berechtig, die einzelne oder alle Verpflichtung nach
Ziff. 2.3 und 2.4 nach vorheriger Ankündigung selbst zu übernehmen oder Dritten
zur Ausführung zu übertragen. In diesem Fall ist der Vermieter berechtig, die
entstehenden Kosten als Betriebskosten auf die Nutzer umzulegen.
2.6 Für die Dauer der Abwesenheit und bei Krankheit hat der Hausbewohner dafür
Sorge zu tragen, dass die Reinigungspflichten trotzdem wahrgenommen bzw.
eingehalten werden.
2.7 Werden Gemeinschaftseinrichtungen wie Waschraum, Trockenraum von einzelnen
Hausbewohnern genutzt, sind sie für die anschließende Reinigung
selbst verantwortlich.
2.8 Im Rahmen der Hausreinigung soll auf den am Haus angrenzenden
Grünanlagen herumliegender Unrat wie Papier, Verpackungsmaterial usw.
mit beseitigt werden.
2.9 Hunde sind im Wohnbereich stets an der kurzen Leine zu führen; sie sind
von Grünanlagen vor und hinter dem Haus sowie von Spielplätzen fernzuhalten.
2.10 Die Fütterung von frei lebenden Tieren und verwilderter Haustauben ist
zu unterlassen, um das Verbreiten von Krankheitserregern zu vermeiden.
Die Einstiegsluken zum Dachboden sind geschlossen zu halten.
2.11 Bei festgestelltem Ungeziefer im Haus (Ratten, Mäuse usw.) ist jeder
verpflichtet, dies sofort dem Hausmanagement anzuzeigen, damit durch
entsprechende Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden kann.
2.12 Das Abstellen von Fahrzeugen jeglicher Art auf den Gehwegen,
Wirtschaftswegen und Grünflächen ist nicht erlaubt. Innerhalb der
Wohnanlagen ist das Waschen der Fahrzeuge nicht gestattet. Ölwechsel
und andere zur Verunreinigung führende Reparaturen an Fahrzeugen und Krädern
sind nicht statthaft.
2.13 Das Parken von Fahrzeugen jeglicher Art ist nur auf dem Hof entsprechend
dem Parkplan gestattet.
3. Sicherheit
3.1 Zum eigenen Schutz der Hausbewohner ist mindestens vor Eintritt der
Dunkelheit an bis früh 8.00 Uhr alle Hauseingangstüren verschlossen zu
halten. Bei den Wohnungs- und Zimmertüren ist es nicht statthaft, die Türen
offen stehen zu lassen. Zur Erhöhung der Sicherheit sind die Zimmertüren besser
verschlossen zu halten.
3.2 Treppenflure, Treppen, Eingangsbereiche sowie Zuwege zum
Haus dürfen nicht verstellt bzw. beparkt werden, da sie als Fluchtwege
frei zugänglich sein müssen.
Schuhe, Schuhschränke u. dgl. dürfen im Flur nicht abgestellt
werden.
3.3 Das Lagern von feuergefährlichen, leichtentzündbaren sowie Geruch
verursachenden Stoffen in den Zimmern Fluren oder Bodenräumen sowie in
Gemeinschaftsräumen ist untersagt. Das gilt gleichermaßen für Spreng- und
Explosionsstoffe.
3.4 Bei Gasgeruch benachrichtigen Sie bitte sofort den Hausmanager oder den in
der Tagespresse bekannt gegebenen Servicedienst der zuständigen Gasversorgung.
Die im Haus angebrachten Hinweistafeln sind zu beachten. Schließen Sie bei
akuter Gefahr die Hauptabsperrhähne, öffnen Sie Fenster und Türen, schalten Sie
die Heizanlagen ab und vermeiden Sie offene Flammen.
3.5 Zimmer-, Flur- und Treppenhausfenster sowie die Fenster und Türen in den
sonstigen Räumen sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten. Bei
Frostgefahr ist darauf zu achten, dass durch geeignete Maßnahmen in den Zimmern
und im Haus Frostschäden vorgebeugt wird.
3.6 Offenes Licht auf den Fluren, und im Treppenhaus ist verboten. Rauchverbot
besteht innerhalb des gesamten Wohngebäudes
(außer in den speziell für das rauchen zugelassenen Zimmern).
3.7 Blumenkästen sind so anzubringen, dass keine Gefahr des Herunterfallens
besteht.
3.8 Die Haltung von Tieren auf Balkonen und Loggien, aber auch in den
Gemeinschaftsräumen ist nicht erlaubt.
3.9 Die Gemeinschaftsräume und Flure einschließlich des vorhandenen Bodens sind
keine Abstellplätze für Hausrat und Sperrmüll. Für die Entsorgung und
Entrümpelung ist der Verursacher selbst verantwortlich.
4. Schaden vorbeugen, verhüten und Schutzmaßnahmen
4.1 Alle im Wohnbereich betriebenen elektrischen Maschinen, Anlagen und
Hausgeräte müssen entstört sein, dürfen keine Geräuschbelästigungen verursachen
und sind nur im funktionstüchtigen Zustand zu nutzen. Schäden und
Beschädigungen, die daraus am Haus entstehen können, kann das Hausmanagement auf
Kosten des Hausbewohners abstellen lassen.
4.2 Abfälle jeglicher Art gehören nicht in die sanitären Anlagen, um
Verstopfungen zu vermeiden. Bei Verstopfungen der sanitären Einrichtungen
werden die Reparaturkosten dem Verursacher in Rechnung gestellt.
4.3 Das Anbringen von Markisen und Jalousien ist nur nach vorheriger
schriftlicher Genehmigung des Hausmanagements möglich. Der Antrag ist
schriftlich zu stellen.
4.4 Balkone und Loggien sind im Winter ebenfalls schnee- und eisfrei zu halten,
um Durchfeuchtungen zu vermeiden.
4.5 Absperrventile in der eigenen Wohnung sind durch monatliche Bewegungen
funktionstüchtig zu halten.
4.6 Veränderungen an der Bausubstanz des Hauses und den technischen Anlagen
dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Hausmanagements
vorgenommen werden.
4.7 Bei länger Abwesenheit vom Wohnort, z.B. wegen Krankheit, Urlaub,
Arbeitsstelle am fremden Ort, hinterlegen Sie die Wohnungsschlüssel bei
einer Person Ihres Vertrauens, damit bei Havariefällen sofort reagiert werden
kann. Informieren Sie außerdem das Hausmanagement darüber.
5. Gemeinschaftsanlagen
5.1 Die Waschküche, der Trockenraum und die Trockenwiese stehen den Nutzern zur
Verfügung. Nach der Benutzung ist die Reinigung durch
den Nutzer durchzuführen.
5.2 Die Gemeinschaftsräume dürfen nicht zweckentfremdet genutzt werden. Sie sind
auch keine Spielplätze. Gleiches gilt auch für Treppenhäuser und
Böden. Die Gemeinschaftsräume sind Pfleglich zu behandeln und dürfen nicht mit
verschmutzten Schuhen oder schmutziger Kleidung betreten werden.
5.3 Die Gemeinschaftsküche und der Vorratsraum ist Pfleglich zu benutzen und
nach gebrauch gründlich zu reinigen. Jeder Mitbewohner kann im Vorratsraum
seinen eigenen Kühlschrank und Vorradsregal bestücken, jedoch sind verdorbene
Lebensmittel sofort zu entsorgen. Der Haus-Manager hat das Recht auffallend
verdorbene Lebensmittel von Mitbewohnern zu entsorgen.
5.4 An den Gemeinschaftsantennenanlagen und dem Computernetzwerk sind
eigenmächtige Veränderungen untersagt. Auftretende Empfangs Störungen, die auf
Mangel an der Anlage schließen lassen, sind dem Hausmanagement zu melden.
5.5 Die Allgemeinbeleuchtung im Haus ist pfleglich zu nutzen. Der Anschluss
von privaten elektrisch betriebenen Anlagen/Geräten an die Allgemeinbeleuchtung
ist nicht statthaft.
5.6 Die pflegliche Benutzung des Gartens von Kindern liegt in der Verantwortung
der Eltern der dort spielenden Kinder. Ihnen obliegt die Aufsichtspflicht und
Sauberhaltung. Achten Sie bitte darauf, dass Haustiere insbesondere von
Sandkästen und Grünflächen ferngehalten werden.
5.7 Der gemeinschaftlich genutzte Pool sowie die Terrasse ist pflegliche zu
behandeln und regelmäßig zu reinigen. Die Benutzung des Pools geschieht auf
eigene Gefahr. Eltern müssen ggf. auf ihre Kinder selber aufpassen. Bei nicht
Benutzung ist der Pools abzudecken oder zu schließen.
5.8 Die Grünanlagen vor und hinter dem Haus, die Hecken und die von der
Hausgemeinschaft angelegten Beete werden vom Frühjahr bis Herbst regelmäßig
gepflegt. Dafür legt das Hausmanagement einen Pflegeplan fest.
Die Entsorgung von Gras, Geäst u.s.w. geschieht auf dem dafür vorgesehenen
Misthaufen am hinteren Hof.
6. Haustiere
6.1 Haustiere, wie Hunde und Katzen, außer Kleintiere, dürfen nur mit
Einwilligung des Hausmanagements gehalten werden. Das Hausmanagement ist
berechtigt, eine erteilte Einwilligung zu widerrufen.
6.2 Die Haltung von "gefährlichen Hunden" ist in dem Haus im Interesse der
Sicherheit der Mitbewohner nicht gestattet.
6.4 Es ist darauf zu achten, dass durch Haustiere keine Gefährdungen,
Belästigungen, Schädigungen und Verunreinigungen auftreten.
7. Hausmeister, Hausvertreter
7.1 Der von dem Hauptmieter eingesetzte Hausmanager üben in deren Auftrag das
Hausrecht aus. Die Hausbewohner können sich deshalb in allen Belangen an diesen
wenden.
8. Verschiedenes
8.1 Der Eigentümer sowie der Hauptmieter wird über das Hausmanagement unter
Nutzung der Hinweise und Ratschläge der Mitglieder/Mieter/Nutzer oder
entsprechend neuer oder geänderter gesetzlicher Regelungen/Festlegungen der
Gemeinde die Hausordnung nach Erfordernis überarbeiten.
Insofern ist eine einseitige Änderung der Hausordnung im Interesse aller Nutzer
durch das Hausmanagement zulässig und in der jeweils gültigen Fassung
Bestandteil des Nutzungsvertrages. Änderungen werden über das schwarze Brett den
Mitgliedern und Nutzern bekannt gemacht. Darüber hinaus kann die gültige
Hausordnung im Internet unter www.roggatz.com/ClubResidenz eingesehen und
heruntergeladen werden.
8.2 Für hier nicht geregelte Grundsätze gelten auch behördliche Vorschriften,
u.a. die Landesordnung, Abteilung Gasversorgung und der Abteilung
Energieversorgung, der eOn, des Bezirksschornsteinfegermeisters, des
Bauordnungsamtes und der Feuerwehr.
Ende der Hausordnung
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