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Um ein angenehmes Zusammenleben sicherzustellen haben wir unsere
Wohn-Gemeinschaft in Form eines Clubs organisiert und entsprechende Regeln
aufgestellt. Voraussetzung für das Wohnen und Aufhalten auf unserem Gelände ist
die Einhaltung dieser Regeln. Nicht Einhaltung dieser Regeln kann die Kündigung
des Mietvertrages, der Clubmitgliedschaft oder andere folgen haben.
Die Clubregeln der Club Residenz Puls sind der Anhang II der Club Satzung
§ 1
Zusammenhang
Diese Clubregeln sind Anhang zu der Satzung der Club Residenz Puls. Sie regeln
die Nutzung, die Erhaltung und die Entwicklung der gemeinschaftlich genutzten
Anlagen um den Ferienhof Puls. Außerdem regeln sie das Zusammenleben und die
Arbeitsteilung
§ 2
Zweck
Der Zweck des Clubs ist das gepflegte Zusammenleben und Nutzen des Ferienhof
Puls für seine Residenz-, und Gast-Mitglieder. Die Mitgliedschaft und Befolgung
der Clubregeln ist Voraussetzung für den Abschluss und der Weiterführung eines
Untermietvertrages für ein Zimmer oder Einliegerwohnung im Ferienhof Puls.
Hier entstehen in Kürze die genauen Regeln der Club Residenz.
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